Anmeldung Jugendschutzuntersuchung

Anmeldung zu einer Jugendschutzuntersuchung vor Beginn einer Ausbildung


Das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen sieht während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Kosten werden vom Land übernommen.


Weiterführende Informationen finden Sie hier.


Auch unsere Praxis bietet diese Untersuchung an. Um die Untersuchung so umfassend und sinnvoll wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie um Mithilfe


  • Bitte beachten Sie den Zeitpunkt und das Alter für die Anmeldung (s.o.)! Bei Unklarheiten können Sie auch uns über den Chat der PraxisApp schreiben.


  • Füllen Sie die unten aufgeführten Anmelde- und Fragebögen vollständig aus.. Die Angaben werden automatisch an unsere Praxis übermittelt.


  • Wir melden uns nach Eingang des Fragebogens dann mit einem Terminvorschlag bei Ihnen. Hierfür müssen wir Sie erreichen können. Am besten über die PraxisApp oder Sie lassen uns eine aktuelle Telefonnummer zukommen.



  • Bitte bringen Sie die Versichertenkarte, bisherige Vorsorgehefte, z.B. das. "gelbe Heft", den Impfpass und alle weiteren relevanten Vorbefunde zum Termin mit.

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