Das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen sieht während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Kosten werden vom Land übernommen.
Auch unsere Praxis bietet diese Untersuchung an. Um die Untersuchung so umfassend und sinnvoll wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie um Mithilfe